3.1 Grundlage für die von SBB RTS zu erbringenden Leistungen ist ein mit dem Kunden schriftlich abgeschlossener Vertrag, der auf einem von SBB RTS unterbreiteten und von Kunden angenommenen Angebot nebst Leistungsbeschreibung beruht. Dieses Angebot enthält die wesentlichen Leistungsdaten, welche für die Durchführung der Personalservice- oder Ausbildungsleistungen erforderlich sind.
3.2 Für die Durchführung einer Ausbildungsleistung wird ein verbindlicher Termin oder Leistungszeitraum vereinbart. Die Teilnahme bzw. Durchführung ist mit schriftlicher Bestätigung seitens SBB RTS verbindlich zugesichert. Ein Anspruch auf die Teilnahme an der Ausbildungs- oder Prüfungsmaßnahme besteht nur zu diesem vorab verbindlich festgelegten Termin.
3.3 Der Kunde übermittelt die Teilnehmerdaten sowie die erforderlichen Nachweise der Vorkenntnisse des Teilnehmers spätestens sieben Werktage vor Beginn der Ausbildungs- oder Prüfungsmaßnahme.
3.4 SBB RTS versendet spätestens fünf Werktage vor Beginn der Ausbildungsleistungen eine schriftliche Einladung an die vom Kunden angegebenen Kontaktdaten.
3.5. Der Herausgabe des Prüfungsnachweises bzw. der Teilnahmebescheinigung erfolgt nach vollständiger Bezahlung der Rechnung für die Ausbildungsleistungen.
3.6. Der Kunde hat das Recht, bis zum Veranstaltungsbeginn einen Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. SBB RTS ist unverzüglich über die Änderung zu informieren und die erforderlichen Daten des Ersatzteilnehmers sind ebenfalls unverzüglich an SBB RTS zu übermitteln.
3.7. Der von SBB RTS mit der Abwicklung der Ausbildungsleistungen betraute Mitarbeiter sowie der Referent sind gegenüber dem Kunden bzw. Teilnehmer weisungsbefugt und berechtigt, das Hausrecht auszuüben.